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Zinseszinsrechner und Zinsrechner online

Sie wollen mit einem Zinsrechner bestimmen, wie sich das Endkapital einer bestimmten Kapitalanlage nach einer bestimmten Laufzeit unter einem gegebenen Zins erhöht? Auf dieser Seite finden Sie hierzu einen Zinseszinsrechner, mit dem Sie hierfür die Zinsen berechnen können.


 Zinseszinsrechner         Zinseszinsrechner        Zinseszinsrechner        Zinseszinsrechner

Bei der Auswahl verschiedener Anlageformen stellt sich häufig die Frage, wie sich das Endvermögen bei einem konstanten Zins entwickelt bzw. wie sich die Zinsen berechnen lassen. Zum Beispiel kann der Effektivzins beim Vergleich einer Investition in festverzinsliche Wertpapiere mit der Anlage auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto neben der Bonität eine entscheidende Rolle spielen. Hier kann ein Zinsrechner bzw. Zinseszinsrechner hilfreich sein. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von ausgewählten Banken mit aktuellen Tagesgeldzinssatz und dem aktuellen Festgeldzinssatz. Mit dem Zinseszinsrechner erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, welches Endvermögen Sie bei einer bestimmten Laufzeit und einem gegebenen Tagesgeldzinssatz oder Festgeldzinssatz erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen einem reinen Zinsrechner und einem Zinseszinsrechner? Ein reiner Zinsrechner berechnet nur die Zinsen, die auf das Anfangskapital anfallen. Ein Zinseszinsrechner hingegen kann auch Zinsen berechnen, welche auf die gutgeschriebenen Zinsen selbst entfallen. Der nachfolgende Zinseszinsrechner berechnet die Zinsen auf Jahresbasis. Werden die Zinsen jedes Vierteljahr ausgezahlt, so erhöht sich das Endvermögen, da auf die Zinsen für jedes Vierteljahr und damit schon früher Zinseszinsen anfallen. Im Extremfall werden Zinsen nicht nur wöchentlich oder täglich sondern sofort gutgeschrieben, was zur stetigen Verzinsung führt, welche mit einer e-Funktion berechnet werden kann.

Zinsrechner


Bei einem Anfangskapital von 1.000 Euro und einem Jahreszins von 10% würde ein Zinsrechner z.B. nach 2 Jahren nur Zinsen in Höhe von 200 Euro berechnen. Im Gegensatz dazu würde ein Zinseszinsrechner im ersten Jahr 100 Euro an Zinsen berechnen und im 2. Jahr zu den 100 Euro weitere 10 Euro auf die 100 Euro Zinsen des ersten Jahres berechnen. Damit ergeben sich beim Zinseszinsrechner Zinsen in Höhe von 210 Euro und ein Endkapital von 1.210 Euro.


Sollte beim Zinseszinsrechner einfach der effektive Jahreszins verwendet werden? Der verwendete Zinssatz bei einem Zinsrechner sollte auch berücksichtigen, dass auf die Zinsen gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. So unterliegen die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto grundsätzlich der Abgeltungssteuer, wenn diese Konten im Privatvermögen gehalten werden. Im Betriebsvermögen unterliegen die erhaltenen Zinsen bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen grundsätzlich dem Teileinkünfteverfahren und bei Kapitalgesellschaften wiederum der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Entscheidend bei der Zinsberechnung mit einem Zinseszinsrechner ist daher auch die Berücksichtigung der Steuerbelastung.

Wie kann bei einem Zinsrechner die Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer berücksichtigt werden? Die Abgeltungssteuer führt nach Ausschöpfung von Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag grundsätzlich zu einer Steuerbelastung von 25%. Hinzukommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei Anlage des Kapitals auf einem Festgeldkonto oder Tagesgeldkonto wird die Abgeltungssteuer von den Banken in der Regel in Form von Kapitalertragsteuer sofort einbehalten und abgeführt. Der Zinseszinsrechner darf in diesem Fall also keine Zinseszinsen auf die einbehaltene Abgeltungssteuer berechnen.

Wie muss bei der Zinsberechnung der Zins angepasst werden, um die Steuerbelastung zu berücksichtigen? Hierzu kann der verwendete Zinssatz beim Zinsrechner z.B. um rund 25% reduziert werden. Eine Effektivverzinsung von 4% führt damit unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer zu einer Verzinsung nach Steuern von nur ca. 3%.

Wann kann die Berücksichtigung der Steuer bei der Zinsberechnung vernachlässigt werden? Falls die entstehenden jährlichen Zinsen unter dem Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag bleiben, so kann die Steuerbelastung vernachlässigt werden, da in diesem Fall keine Steuern auf die Zinsen anfallen sollten. Bitte beachten Sie, dass hierzu aber ein entsprechender Freistellungsauftrag bei den Banken gestellt worden sein muss.

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