Sie wollen Zinsen berechnen oder mit einem Zinseszinsrechner bestimmen, wie sich das Endkapital einer Kapitalanlage nach einer bestimmten Laufzeit unter einem gegebenen Zinssatz und dem Einfluss von Steuern entwickelt?
|
Zu den Favoriten hinzufügen | TOP ▲ |
Bei der Auswahl verschiedener Anlageformen stellt sich häufig die Frage, wie sich das Endvermögen bei einem konstanten Zinssatz entwickelt bzw. wie sich die Zinsen und Zinseszinsen berechnen lassen. Zum Beispiel kann der Effektivzins beim Vergleich einer Investition in festverzinsliche Wertpapiere mit der Anlage auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto neben der Bonität eine entscheidende Rolle spielen. Die Vermögensentwicklung der gerade genannten Geldanlagen kann bequem und einfach mit einem Zinseszinsrechner berechnet werden.
Mit dem Zinseszinsrechner erhalten Sie einen ersten Überblick darüber, welches Endvermögen Sie bei einer bestimmten Laufzeit und einem gegebenen Tagesgeldzinssatz oder Festgeldzinssatz erhalten.
Bei der Berechnung werden neben dem Anfangskapital auch die Abgeltungsteuer, der Sparerpauschbetrag (in 2024 maximal 1.000 Euro, bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) und die Kirchensteuer berücksichtigt. Wollen Sie eine Liste ohne Steuerberechnung erhalten oder verfügen Sie über eine Nichtveranlagungsbescheinigung, können Sie in der Auswahlbox die Steuerberücksichtigung ausschalten oder den Sparerpauschbetrag entsprechend hoch setzen.
Die Zinsen lassen sich mit Zinseszins (Wiederanlage) oder ohne Zinseszinsen (Zinsausschüttung) berechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine unterjährige Zinsauszahlung zu wählen. Der Zinssatz für die unterjährige Verzinsung kann exponentiell oder linear gewählt werden. Durch die exponentielle unterjährige Verzinsung wird am Jahresende der gewählte Jahreszins erreicht. Bei der unterjährigen linearen Verzinsung wird am Jahresende durch den Zinseszinseffekt ein etwas höherer Jahreszins erzielt. Eine Gewähr für die Berechnungsergebnisse durch den Zinseszinsrechner wird nicht übernommen.
Ohne Berücksichtigung der Zinseszinsen werden nur die Zinsen berechnet, die auf das Anfangskapital anfallen. Die Zinsen gelten dabei jeweils als entnommen. Werden die Zinsen nicht ausgeschüttet, entstehen auch Zinsen für die gutgeschriebenen Zinsen selbst. Werden Zinsen etwa jedes Vierteljahr ausgezahlt und nicht entnommen, so erhöht sich das Endvermögen, da auf die Zinsen für jedes Vierteljahr und damit schon früher Zinseszinsen anfallen. Im Extremfall werden Zinsen nicht nur quartalsweise, wöchentlich oder täglich, sondern sofort gutgeschrieben. Das führt dann zur so genannten stetigen Verzinsung, welche mit einer e-Funktion berechnet werden kann.
Bei einem Anfangskapital von 1.000 Euro und einem Jahreszins von 10% würde im Endnahmefall z.B. nach 2 Jahren nur Zinsen in Höhe von 200 Euro anfallen. Im Gegensatz dazu würde ein Zinseszinsrechner ohne Ausschüttung der Zisnen im ersten Jahr 100 Euro an Zinsen berechnen und im 2. Jahr zu den 100 Euro weitere 10 Euro auf die 100 Euro Zinsen des ersten Jahres berechnen. Damit ergeben sich Zinsen in Höhe von 210 Euro und ein Endkapital von 1.210 Euro. Schauen Sie hierzu auch auf die Webseite Zinsrechner.be.
Die Abgeltungsbesteuerung führt nach Ausschöpfung von Sparerfreibetrag bzw. Sparerpauschbetrag grundsätzlich zu einer Steuerbelastung von 25%. Hinzukommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei der Verzinsung einer Festgeldeinlage oder Tagesgeldeinlage erfolgt die Abgeltungsbesteuerung durch den Einbehalt und der Abführung von Kapitalertragsteuer durch die Banken. Der Zinseszinsrechner darf in diesem Fall also keine Zinseszinsen auf die einbehaltene Steuer berechnen.
Für das der Abgeltungsbesteuerung unterliegende Kapital kann der verwendete Nominalzinssatz beim Zinsrechner z.B. um rund 25% reduziert werden. Eine reguläre Verzinsung von 4% führt damit unter Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer zu einer Verzinsung nach Steuern von nur ca. 3%. Der Zinseszinsrechner auf dieser Seite berücksichtigt gegebenenfalls aber bereits die Abgeltungsteuer und auch den Sparerpauschbetrag.
Falls die entstehenden jährlichen Zinsen unter dem Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag bleiben, so kann die Steuerbelastung vernachlässigt werden, da in diesem Fall keine Steuern auf die Zinsen anfallen sollten. Bitte beachten Sie, dass hierzu aber etwa ein entsprechender Freistellungsauftrag bei den Banken gestellt worden sein muss. Zur Vermeidung der Zinsbesteuerung kommt auch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung in Betracht.
Falls Sie häufiger Zinsen berechnen müssen, können Sie die Seite Zinseszinsrechner.biz zu Ihren Favoriten hinzufügen.
Durch den verwendeten Zinssatz sollte bei einem Zinsrechner auch berücksichtigt werden, dass auf die Zinsen gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. So unterliegen die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto grundsätzlich der Abgeltungsteuer, wenn diese Konten im Privatvermögen gehalten werden. Im Betriebsvermögen unterliegen die erhaltenen Zinsen bei Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Anders sieht es bei Zinseinnahmen durch Personengesellschaften aus. Die steuerliche Belastung ist hier abhängig vom persönlichen Steuersatz. Entscheidend bei der Berechnung der Rendite mit einem Zinseszinsrechner ist daher auch die Berücksichtigung der Steuerbelastung.